Heimentgelte

Der Bewohner benötigt neben den Heimkosten finanzielle Mittel für die Realisierung persönlicher Bedürfnisse, wie Pflegemittel (Zahncreme, Pflegelotion u. ä.), Friseur und Fußpflege, eigene Wünsche aber auch für folgende notwendige Zahlungen, wie Zuzahlungen für Medizin, Hilfsmittel oder Fahrkosten.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Eigenanteil der Heimkosten sowie einen angemessenen monatlichen Barbetrag für Sie selbst zu finanzieren, und steht auch kein Bargeldvermögen über 10.000,00 Euro (Vermögensfreibetrag) zur Verfügung, empfehlen wir Ihnen, umgehend beim zuständigen Sozialamt vorzusprechen. Auch als Selbstzahler bitten wir Sie, umgehend bei der zuständigen Behörde Ihren eventuellen Anspruch auf Wohngeld überprüfen zu lassen.

Zu Beginn des neues Ausbildungsjahres Anfang September erfolgt eine jährlich Preisanpassung aufgrund der Ausbildungsumlage.

* Die Abrechnung erfolgt mit 30,42 Tagen pro Monat.

Heimentgelte Seniorenwohnhaus "Am Belmsdorfer Berg" Bischofswerda ab 01.01.2024

  Ihr monatlicher Eigenanteil beträgt:*
Pflegegrad 2 2.579,85 €
Pflegegrad 3 2.579,75 €
Pflegegrad 4 2.579,63 €
Pflegegrad 5 2.579,60 €

Heimentgelte Seniorenwohnhaus "Am Davidsberg" Neukirch ab 01.01.2024

  Ihr monatlicher Eigenanteil beträgt:*
Pflegegrad 2 2.954,92 €
Pflegegrad 3 2.954,81 €
Pflegegrad 4 2.954,69 €
Pflegegrad 5 2.954,67 €

Heimentgelte Seniorenwohnhaus "Am Heiderand" Großdubrau ab 01.01.2024

  Ihr monatlicher Eigenanteil beträgt:*
Pflegegrad 2 3.027,34 €
Pflegegrad 3 3.027,23 €
Pflegegrad 4 3.027,42 €
Pflegegrad 5 3.027,39 €

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