Kurzzeitpflege
Es gibt Situationen für pflegebedürftige Personen aber auch für die Angehörigen, die es notwendig machen, eine zeitweise stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot ist die Kurzzeitpflege. Sie kann von jedem für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und ist sinnvoll, wenn
- im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation die Betreuung und häusliche Pflege noch nicht gewährleistet ist,
- sich der Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert,
- die Wohnung renoviert wird oder
- die Zeit bis zum Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zu überbrücken ist.
Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Jedoch nur wer über einen Pflegegrad verfügt, hat Anspruch auf Kostenübernahme für Grund- und medizinische Behandlungspflege sowie soziale Betreuung und zwar für höchstens 28 Tage und bis zu einer Höhe von 1.612,00 EUR je Kalenderjahr. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten ("Hotelkosten") sind nicht inbegriffen. Um pflegenden Angehörigen eine Möglichkeit zur Erholung zu bieten, gibt es die Verhinderungspflege. Auch hier leistet die Pflegekasse einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH kann bis zu 38 Gäste aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt in Ein- und Zweibettzimmern. Die Pflege und soziale Betreuung unserer Gäste durch fachlich kompetentes Personal stehen im Vordergrund. Unsere größte Freude ist es, wenn ein zufriedener Kurzzeitpflegegast seinen nächsten Aufenthalt wieder bei uns wünscht.
Wir bieten Plätze in der Kurzzeitpflege an folgenden Standorten an
Seniorenwohnhaus "Am Belmsdorfer Berg" in Bischofswerda
Kurzzeitpflege "Am Stadtwall" in Bautzen